ABLAUF UND KOSTEN

Anmeldung

Für die Anmeldung bitte ich Sie, mich telefonisch innerhalb der telefonischen Sprechzeiten (montags 10.30 -12.00 Uhr) zu kontaktieren, damit wir in einem ersten kurzen Gespräch Ihr Anliegen und einige Rahmenbedingungen klären können. Einen Termin für ein Erstgespräch innerhalb der psychotherapeutischen Sprechstunde wird dann je nach Kapazität freier Therapieplätze vergeben.

Im akuten Notfall rufen Sie bitte den Rettungsdienst (112) oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117) an. 

Erstgespräch

Das Erstgespräch soll neben dem Kennenlernen dafür da sein, einen ersten Einblick in Ihre Sorgen und Probleme zu bekommen sowie den Auftrag an mich als Psychotherapeutin zu klären. 
Bei jüngeren Kinder (unter 14 Jahren) findet das erste Gespräch zunächst allein mit Ihnen als Eltern/ Sorgeberechtigte statt, um mit genügend Zeit über Ihr Anliegen zu sprechen und Organisatorisches zu klären.
Ab 14 Jahren (bis 21 Jahre) können Jugendliche gern selbst entscheiden, ob sie allein oder mit den Eltern/Sorgeberechtigten kommen wollen.
Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsames Sorgerecht benötigen wir die Einverständniserklärung beider Elternteile zur Diagnostik und Therapie Ihres Kindes.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Erstgespräch mit: Krankenversicherungskarte des Kindes, ggfs. Kopien von Vorbefunden und Zeugnissen, schriftliche Einverständniserklärung zur Diagnostik und Behandlung beider SorgeberechtigterEine Überweisung ist nicht notwendig. 

Im Anschluss entscheiden Therapeutin und Eltern bzw. Patient gemeinsam, ob weitere Probesitzungen stattfinden.

Probesitzungen

Bis zu fünf Probesitzungen finden im Anschluss an das Erstgespräch statt. Diese sind zum weiteren Kennenlernen, zur Erhebung der Anamnese und zur ausführlichen multimodalen Diagnostik (u.a. Fragebogenverfahren; Intelligenz- und Leistungstests; klinische Tests und Interviews; Verhaltensbeobachtung…).
Je nach Fragestellung und Alter des Kindes finden diese Sitzungen allein oder in Begleitung der Eltern in einem entspannten Setting statt.

Im Abschluss der Probesitzungen erfolgt ein Auswertungsgespräch mit Ihnen als Eltern/Sorgeberechtigten, in welchem entschieden wird, ob und welche psychotherapeutische Maßnahmen im weiteren notwendig sind. Für eine Psychotherapie ist eine zusätzliche Einschätzung durch den betreuenden Kinderarzt oder Kinderpsychiater nötig, um eine ursächliche körperliche Erkrankung auszuschließen (Konsiliarbericht).

Psychotherapie

Der Antrag auf Kostenübernahme für eine Psychotherapie wird bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt, welche im Regelfall die Behandlung finanzieren. Ausnahmen bestehen bei Privatpatienten und Beihilfeberechtigten. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die entsprechenden Modalitäten für Psychotherapie bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfe. Selbstverständlich können Sie als Selbstzahler die Kosten der Behandlung auch selbst tragen.

Eine Psychotherapie bedeutet, dass Ihr Kind in regelmäßigen Abständen zu einem fest vereinbarten Termin für 50 Minuten in die Praxis kommt. Begleitend dazu finden regelmäßig Termine für die Beziehungspersonen des Kindes statt. Je nach Komplexität des Problems und dem individuellen Therapiefortschritt des Kindes kann die Therapie zwischen 12 bis maximal 80 Stunden dauern. Zum Ende der Psychotherapie werden die Zeitabstände zwischen den Sitzungen zumeist größer, um eine Stabilisierung der erreichten Therapieziele zu gewährleisten.

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